Der § 4 des Hessischen Spielhallengesetzes gibt vor, dass Spielhallen und Anbieter von Glücksspielen über Sozialkonzepte verfügen müssen. Diese müssen die sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens eingrenzen.
Wir bieten monatlich eintägige Basisschulungen für Spielhallen-Mitarbeiter*innen an, wie sie im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (§ 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3) gefordert wird. Die Erstschulung des Personals ist spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der jeweiligen Tätigkeitsaufnahme zu absolvieren. Danach ist das Personal von Einzelspielhallen im Abstand von jeweils drei Jahren Wiederholungsschulungen zuzuführen. Das Personal von Verbundspielhallen und Spielhallen mit zu geringem Mindestabstand ist im Abstand von jeweils zwei Jahren Wiederholungsschulungen zuzuführen. Alle Schulungen sind grundsätzlich in Präsenz durchzuführen.
Schulungen in diesem Sinne dürfen nur von einer öffentlich geförderten Suchthilfeeinrichtung durchgeführt werden!
Die Schulungen helfen dem Aufsichtspersonal, Problemspieler*innen zu erkennen und angemessen anzusprechen.
Schulungstermine für Spielhallenpersonal 2025:
Mi 16.04.2025 von 09:00 – 16:00 Uhr,
Mi 21.05.2025 von 09:00 – 16:00 Uhr,
Mi 18.06.2025 von 09:00 – 16:00 Uhr,
Mi 16.07.2025 von 09:00 – 16:00 Uhr,
Mi 13.08.2025 von 09:00 – 16:00 Uhr,
Mi 10.09.2025 von 09:00 – 16:00 Uhr,
Mi 15.10.2025 von 09:00 – 16:00 Uhr,
Mi 12.11.2025 von 09:00 – 16:00 Uhr,
Mi 10.12.2025 von 09:00 – 16:00 Uhr,
Schulungstermine für Betreibende von Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringem Mindestabstand finden zu den o.g. Terminen jeweils von 09:00 – 18:00 Uhr statt
Teilnahmegebühr
Für Spielhallenpersonal: 260 Euro (inkl. Tagungspauschale und Kosten für Schulungsmaterialien)
Für Betreibende von Verbundspielhallen: 590 Euro (inkl. Tagungspauschale und Kosten für Schulungsmaterialien)
Die Schulungen werden unabhängig der Teilnehmendenzahl durchgeführt.
Schulungsdauer
Bei Spielhallenpersonal: 9.00 – 16.00 Uhr (8 UE = 6 Zeitstunden Schulung + eine 15-minütige Pause am Vormittag, einer 30-minütigen Mittagspause und einer 15-minütigen Pause am Nachmittag
Bei Betreibenden von Verbundspielhallen: 09:00 – 18:00 Uhr (10 UE = 7,5 Zeitstunden + eine 15-minütige Pause am Vormittag, einer 30-minütigen Mittagspause und einer 15-minütigen Pause am Nachmittag + 30 minütigen Pause am Spätnachmittag.
Schulungsort
Evangelisches Zentrum am Weißen Stein, Eschersheimer Landstraße 567, 60431 Frankfurt am Main
Anmeldung
Benutzen Sie dazu bitte das unten stehende PDF-Dokument zur Anmeldung und senden dieses bitte postalisch oder per Email an uns zurück.
Die Anmeldung soll bis spätestens eine Woche vor Schulungstermin erfolgen.
Bitte beachten Sie folgende Vertragsbedingungen:
Nach offizieller Anmeldung kann der Vertrag zur Schulung des Personals nach § 4 Abs. 1 Hessisches Spielhallengesetz nur zu folgenden Bedingungen gekündigt werden:
- Mehr als 1 Monat vor Schulungstermin eine Bearbeitungspauschale von € 20,-
- 1 Woche bis 1 Monat vor Schulungstermin: 50% der Schulungsgebühr sind zu bezahlen
- Ab weniger als einer Woche vor Schulungstermin: 75% der Schulungsgebühr sind zu bezahlen.
- Bei Absage von weniger als 24 Stunden vor Beginn der Schulung sind 100% der Schulungsgebühr zu bezahlen.
- Sollten Sie eine Ersatzperson finden, die den Platz der angemeldeten Person bei der Schulung belegt, so entstehen keine weiteren Kosten für Sie.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns bei Ausfall der Dozenten eine Absage der Schulung vorbehalten müssen. Sie erhalten dann die Teilnahmegebühr zurückerstattet oder der Betrag wird Ihnen als Guthaben angerechnet.
Anmeldeformular
Hier finden Sie den Flyer des Beratungsangebots für Glücksspielende der Evangelischen Suchtberatung Frankfurt und Offenbach.
Drucken Sie sich diesen bitte aus und legen ihn in Ihrer Spielhalle für Ihre Gäste aus. (Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Informations- und Beratungsangebote für Menschen mit Glücksspielproblematik bereit zu stellen)
Ihre Ansprechpartner*innen