Die ambulante Entwöhnungsbehandlung können Sie in unserer Suchtberatungsstelle durchführen.
Die Kosten für eine Entwöhnungstherapie werden vom Rentenversicherer oder der Krankenkasse übernommen (ggf. Ausnahme bei privat Versicherten).
Nach Abschluss einer stationären Entwöhnungstherapie können sie bei uns eine ambulante Weiterbehandlung bekommen (poststationäre Entwöhnungstherapie oder Nachsorge).
Ihre Ansprechpartnerin