Wenden Sie sich an uns, wenn
- Sie Ihr Kind länger nicht gesehen haben
- Familiengericht oder Jugendamt einen begleiteten oder beschützen Umgang empfohlen oder beschlossen haben
Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit seinen Kindern berechtigt und verpflichtet. Nicht immer klappt die Regelung des Umgangs ohne Probleme. Gründe hierfür können zum Beispiel schwere elterliche Konflikte oder kindeswohlgefährdende Verhaltensweisen eines Elternteils (z.B. Alkohol- oder Drogenkonsum) sein. Dann kann die Begleitung der Treffen durch eine Fachkraft für eine Zeit helfen. So können Kinder auch in schwierigen Situationen mit den Eltern in Kontakt bleiben
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