Keine Sucht gleicht der anderen. Bei einer Abhängigkeit von illegalen Drogen gibt es verschiedene Therapiemöglichkeiten. Wir nennen diese Entwöhnungstherapien.
Die ambulante Entwöhnungsbehandlung können Sie in unserer Suchtberatungsstelle durchführen. Nach Abschluss einer stationären Entwöhnungstherapie können Sie bei uns zudem eine ambulante Weiterbehandlung bekommen (poststationäre Entwöhnungstherapie oder Nachsorge).
Daneben gibt es auch die Kombination aus stationärer und ambulanter Entwöhnungstherapie.
Die Kosten für eine Entwöhnungstherapie werden vom Rentenversicherer oder der Krankenkasse übernommen (ggf. Ausnahme bei privat Versicherten).
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie individuell zu möglichen Therapieformen.
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