Der § 3 des Hessischen Spielhallengesetzes gibt vor, dass Spielhallen und Anbieter von Glücksspielen über Sozialkonzepte verfügen müssen. Diese müssen die sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens eingrenzen.
Wir bieten im Sechswochen-Rhythmus eintägige Basisschulungen für Spielhallen-Mitarbeiter*innen.
Die Schulungen helfen dem Aufsichtspersonal, Problemspieler*innen zu erkennen und angemessen anzusprechen.
Wenden Sie sich gerne an uns für zusätzliche Informationen und Schulungstermine.
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